Einreise der ehemaligen türkischen Generalstaatsanwälte Zekeriya Öz und Celal Kara nach Deutschland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung daraus, dass laut Medienberichten (z. B. die taz vom 16. August 2015) die ehemaligen türkischen Generalstaatsanwälte Zekeriya Öz und Celal Kara nach Deutschland eingereist sind, und ist es zutreffend, dass sie politisches Asyl in Deutschland beantragt haben?