Einreichung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für Bezieher von Bürgergeld
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Trifft es zu, dass Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld im Krankheitsfall keine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung beim Jobcenter einreichen können (z. B. www.arbeitsagentur.de/vor-ort/bielefeld/presse/2023-5-ab-januar-2023-arbeitsunfahigkeitsbescheinigung-muss-bei-arbeitslosigkeit-weiterhin-vorgelegt-werden), da es keine Rechtsgrundlage dafür gibt (vgl. § 109a des Vierten Buches Sozialgesetzbuch – SGB IV – in Fassung ab 1. Januar 2024: nur auf Personen nach Vorschriften des Dritten Buches Sozialgesetzbuch anwendbar), und müssen die Bezieherinnen und Bezieher nach Auffassung der Bundesregierung für die stattdessen von den Jobcentern eingeforderten Papierbescheinigung die Kosten in Höhe von 5,36 Euro selbst tragen bzw. müssen dies die Jobcenter erstatten?