Einordnung der Verbrechen an den Armeniern im Osmanischen Reich unter Unterstützung des deutschen Reiches
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass nach heute geltender Rechtslage die Verbrechen an den Armeniern im Osmanischen Reich unter aktiver und passiver Unterstützung des deutschen Reiches (www.deutschlandfunk.de/armenien-resolution-die-deutsche-beteiligung-am-voelkermord.2852.de.htm1?ram:article_id=355922) – wie beispielsweise die Verbrechen der deutschen Kolonialtruppen in den Jahren 1904 bis 1908 im heutigen Namibia – als Völkermord bezeichnet werden müssen (www.auswaertiges-amt.de/de/newsroom/-/2420490), und ist nach Kenntnis der Bundesregierung die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern Teil der Propaganda (wie zum Beispiel in der Öffentlichkeit, im Internet und in den Sozialen Medien) der extrem rechten "Grauen Wölfe" in Deutschland?