Einordnung der Taliban als terroristische Organisation
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung die Taliban inzwischen insgesamt nicht mehr als terroristische Organisation an, nachdem sie sie nicht länger unter den Vereinigungsbegriff des § 129a des Strafgesetzbuches fasst (vgl. die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 84 der Abgeordneten Schahina Gambir auf Bundestagsdrucksache 21/3136)?