Einordnung der Organisation "Ende Gelände"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wertet die Bundesregierung die Organisation "Ende Gelände" als verfassungsfeindlich, die sich nach meiner Ansicht offenbar über geltendes Recht stellt, indem sie Parolen wie "Wenn Gesetze versagen, ist es Zeit für Blockaden" (https://twitter.com/EndeGelaende/status/1276379 030875406336), "Heute Blockieren – morgen enteignen" (https://de-de.facebook.com/BaggerStopp en/posts/2697867190537725?_tn_=R), "SystemChangeNotClimateChange" (https://twitter.com/EndeGelaende/status/1276799922403065857) nutzt, um ihrem Anliegen Ausdruck zu verleihen und als deren wesentlichen Bestandteil sich die linksextremistische Interventionistische Linke versteht (www.verfassungsschutz.de/de/aktuelles/ schlaglicht/schlaglicht-2018-08-linksextremisten-i nstrumentalisieren-klimaschutz-proteste), und welche Maßnahmen ergreift die Bundesregierung, um einer nach meiner Ansicht mit dem Ziel der Destabilisierung und letztlich Abschaffung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung erfolgenden Instrumentalisierung der Umweltbewegung durch Linksextremisten zu begegnen?