Einordnung der Dividendenkompensationsleistungen vor der Einführung des § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 Einkommensteuergesetz als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Mit welcher Begründung hat die Bundesregierung ausweislich ihrer Antwort auf meine Schriftliche Frage 17 auf Bundestagsdrucksache 18/8281 Dividendenkompensationsleistungen bereits vor der Einführung des § 20 Absatz 1 Nummer 1 Satz 4 des Einkommensteuergesetzes (EStG) als Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 des Einkommensteuergesetzes eingeordnet, und hatte diese Einordnung eine andere Besteuerung der Dividendenkompensationsleistung im Verhältnis zu einer Einordnung der Dividendenkompensationsleistung als normale Betriebseinnahme zur Folge (bitte begründen)?