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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-298188

Einordnung bestimmter, antisemitischer Äußerungen als strafrechtlich relevant im Rahmen der Justizministerkonferenz

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung, vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschaft Braunschweig im Februar 2023 ihre Ermittlungen wegen antisemitischer Volksverhetzung und Beleidigung gegen ein Mitglied der Partei "Die RECHTE" zum zweiten Mal einstellte, das am Rande einer Demonstration am Volkstrauertag 2020 Medienvertretern die Wörter "Judenpresse", "Judenpack" und "Feuer und Benzin für euch" entgegengerufen haben soll (www.rnd.de/panorama/staatsanwaltschaft-will-judenpresse-rufe-nicht-als-volksverhetzung-einstufen-OOVST67XGMVW2Q6TIOHX7KAQXM.html), die Einordnung von "Judenpresse"-Rufen durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig als nicht volksverhetzend im Rahmen der kommenden Justizministerkonferenz am 25. und 26. Mai 2023 aufgreifen, und plant die Bundesregierung eine Initiative, damit Ausrufe wie "Judenpack" und "Feuer und Benzin über euch" mit ihrem direkten Hinweis auf das Pogrom vom 9. November 1938 künftig unabhängig von dem Merkmal des Aufrufens dazu, andere zu verfolgen, nicht als rechtlich neutral sondern als antisemitisch und strafrechtlich relevant bewertet werden?