Einordnung antisemitischer Straftaten zu einem Phänomenbereich in der Kriminalitätsstatistik
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Innenminister der Länder Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, dass "eine generalisierende und standardisierte Zuordnung" antisemitischer Straftaten zum "Phänomenbereich politisch motivierte Kriminalität rechts" künftig unterbleiben sollte, und falls ja, welche neue Art der Erfassung dieser Straftaten (z. B. über Sondervermerke in den Ergänzungen) erachtet die Bundesregierung für geboten (vgl. www.mdr.de/nachrichten/deutschland/politik/antisemitsche-straftaten-genauer-erfassen-100.html)?