Einnahmen durch die urheberrechtliche Verwertung privater Normwerke
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die Einnahmen, die das DIN – Deutsche Institut für Normung e. V. oder andere Stellen durch die urheberrechtliche Verwertung privater Normwerke haben, auf welche Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder amtliche Bekanntmachungen ohne Wiedergabe ihres Wortlauts verweisen und welche daher nach § 5 Absatz 3 des Urheberrechtsgesetzes urheberrechtlichen Schutz genießen?