Einnahmen aus der Heranziehung von Pflegekindern als Leistungsberechtigte durch einen Kostenbeitrag
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, welche Summe durch die in § 94 Absatz 6 SGB VIII geregelte Heranziehung zu einem Kostenbeitrag von bis zu 75 Prozent ihres Einkommens junger Menschen, die sich in vollstationärer Betreuung durch eine Pflegefamilie oder eine Pflegeeinrichtung befinden, jährlich eingenommen wird und welche Summe für die verwaltungstechnische Umsetzung dieser Regelung jährlich aufgewendet wird?