Einnahmeausfälle bei einer Rückführung der Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch beziffern sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Einnahmeausfälle für den Bund, wenn die mit dem Rentenentlastungsgesetz vom 3. August 2005 beschlossene und ab Januar 2006 durchgeführte Vorfälligkeit der Sozialversicherungsbeiträge wieder zurückgeführt würde?