Einmalzahlung für Studierende an privaten Studienzentren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass auch Studierende an privaten Studienzentren, die in Kooperation mit staatlichen Hochschulen im Rahmen der sogenannten Externenprüfung (§ 33 des Gesetzes über die Hochschulen in Baden-Württemberg) einen staatlich anerkannten Hochschulabschluss anstreben, die Einmalzahlung für Studierende erhalten?