Einmalige Vermögensabgabe für Milliardäre und Multimillionäre
Vorlage eines Gesetzentwurfs für eine Vermögensabgabe gem. Grundgesetz aufgrund des außerordentlichen Finanzierungsbedarfs infolge der Corona-Krise, Belastung der reichsten 0,7 Prozent der erwachsenen Bevölkerung, Erhebung auf das abgabepflichte Nettovermögen zum Stichtag 1. Januar 2021, Freibeträge für natürliche Personen u. Unternehmen in Höhe von 2 bzw. 5 Mio Euro, außerdem für nicht kapitalbildendes Vorsorgevermögen bis zu 1 Mio Euro, z.B. zur Altersvorsorge, linear-progressiver Abgabetarif von 10 bis 30 Prozent, Streckung der Zahlungen auf 20 Jahre