Einlösung von elektronischen Rezepten im Rahmen der Telematikinfrastruktur
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sieht die Bundesregierung es ebenfalls als Wettbewerbsnachteil von niedergelassenen Apotheken gegenüber den ausländischen Onlineapotheken, dass elektronische Rezepte (E-Rezepte) über Apotheken-Plattformen nicht eingelöst werden können, da diese Plattformen bisher nicht an die Telematikinfrastruktur (TI) angebunden sind, und plant die Bundesregierung, niedergelassenen Apotheken und ihren Kunden eine Abwicklung des ERezeptes über Plattformen zu ermöglichen, und kann es Apothekenplattformen ermöglicht werden als Drittanbieter Daten aus vertragsärztlichen elektronischen Verordnungen für die Apotheken verarbeiten dürfen oder müssten diese dafür zwingend an die TI angeschlossen sein?