Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich aufgrund verkehrsbeschränkender Maßnahmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Zu welchen Ergebnissen führten die nach meiner Kenntnis beabsichtigten anwaltlichen Prüfungen im Rahmen der Überlegungen vonseiten des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, nach Verkündung des negativen Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur PkwMaut im Juni 2019 ein Vertragsverletzungsverfahren Deutschlands gegen Österreich wegen verkehrsbeschränkender Maßnahmen auf der Inntalautobahn und am Brenner einzuleiten, und in welcher Höhe sind Kosten oder sonstiger Aufwand der Bundesregierung für diese Überlegungen (z. B. Beratungsgespräche mit Anwaltskanzleien, Erstellen von Argumentationsvorlagen durch Anwaltskanzleien) entstanden?