Einleitung eines Verfahrens der Bundesanwaltschaft wegen Tötung des deutschen Staatsbürgers B. E. in Pakistan durch einen US-Drohnenangriff
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung über die auf der Website der „BILD“ am 17. Oktober 2010 (www.bild.de) genannte Tötung des 20-jährigen deutschen Staatsbürgers B. E. aus Wuppertal-Vohwinkel, dessen Leiche unter seinem Pseudonym Imran Almani im Internet auf www.ansar1.info abgebildet ist, durch einen US-Drohnenangriff am 4. Oktober 2010 im pakistanischen Nordwaziristan, und inwieweit hat die Bundesanwaltschaft wegen der Tötung ein Strafverfahren eingeleitet?