Einleitung eines Prüfverfahrens zur Übernahme der Ermittlungen gegen Mitglieder der Partei Die Rechte und andere extrem rechte Gruppierungen durch den Generalbundesanwalt
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat der Generalbundesanwalt zu den am 21. Oktober 2015 durchgeführten Durchsuchungen von mehreren Wohnungen in Bamberg und Nürnberg im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen führende Mitglieder der neonazistischen Partei Die Rechte und anderen extrem rechten Gruppierungen, bei denen Waffen und illegal nach Deutschland eingeführte Sprengmittel sichergestellt, wurden, um nach Angaben der zuständigen Staatsanwaltschaft offenbar Anschläge auf eine Flüchtlingsunterkunft sowie auf linke Projekte zu verüben (vgl. "Neonazi-Razzien in Bamberg: Womöglich Anschlag vereitelt", Nordbayern.de vom 22. Oktober 2015, www.nordbayern.de/region/bamberg/neonazi-razzien-in-bamberg-womöglich-anschlag-vereitelt-1.4736243) ein Prüfungsverfahren zur Übernahme der Ermittlungen angelegt, und wenn ja, mit welchem Ergebnis?<br /> <br /> Sofern der Generalbundesanwalt nicht beabsichtigt, die Ermittlungen zu übernehmen, welche Gründe liegen hierfür vor?