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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-283810

Einlage von Rechtsmitteln gegen das Urteil des EU-Gerichts zu einer Handelsvereinbarung bzw. einem Fischereiabkommen mit dem Königreich Marokko

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann hat die Bundesregierung entschieden (bitte Datum der Beschlussbefassung, des Beschlusses und der Übermittlung der beschlossenen Position der Bundesregierung an den Rat der Europäischen Union angeben), das Einlegen von Rechtsmitteln gegen das Urteil des Gerichts der Europäischen Union zu befürworten, wonach Beschlüsse der EU zu einer Handelsvereinbarung und einem Fischereiabkommen mit dem Königreich Marokko nichtig sind, weil die Zustimmung der betroffenen Bevölkerung der Westsahara fehle, die von der Front Polisario präsentiert werde, so dass die Abkommen nicht auf die Gewässer vor der Westsahara ausgedehnt werden dürften (https://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2021-09/cp210166en.pdf), und inwieweit hat sich die Bundesregierung für das Einlegen der Rechtsmittel auch deshalb entschieden, weil sonst die Abkommen Mitte Dezember 2021 hätten gestoppt werden müssen, da sowohl ökonomische Nachteile angesichts des Profits Marokkos und der EU aus der Ausbeutung der Westsahara als auch politische Nachteile angesichts der Erpressungsversuche seitens Marokkos befürchtet wurden (www.ecchr.eu/fall/europas-profit-in-der-besetzten-westsahara/), das erst jüngst seine Grenze zur spanischen Nordafrika-Exklave Ceuta faktisch für Migranten aus Afrika geöffnet und damit eine Massenflucht ausgelöst hatte (www.tagesschau.de/ausland/europa/spanien-marokko-migration-101.html)?