Einladung von Vertretern aller Religionen zu religiösen Feiertagen in Liegenschaften des Bundes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird die Bundesregierung außer zum muslimischen Fastenbrechen, dem Auftaktessen am 30. Juni 2015, auch zu jüdischen, christlichen oder Hochfesten anderer Religionen in geeignete, dem Anlass und der jeweiligen Religion angemessen hergerichteten Liegenschaften des Bundes Vertreter aller Religionen einladen, und wenn nein, wie wird dann dem Gebot der Trennung von Staat und Religion, der religiösen Vielfalt in unserem Lande und der staatlichen Neutralität ihr gegenüber Rechnung getragen?