Einkommensteuerliche Behandlung von laufenden Verlusten aufgrund einer typischen stillen Beteiligung unter dem Regime der Abgeltungsteuer
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden laufende Verluste aufgrund einer typisch stillen Beteiligung unter dem Regime der Abgeltungsteuer einkommensteuerlich vor dem Hintergrund des Werbungskostenabzugsverbots behandelt, und wie ist in diesem Zusammenhang der Verweis auf § 15a EStG in § 20 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 EStG zu verstehen, der eine mögliche steuerliche Berücksichtigung von Verlusten bis zur Einlage erlaubt (bitte mit Begründung)?