Einkommensteuerliche Behandlung der freiwilligen Dienste einschließlich des freiwilligen Wehrdienstes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Können die ersten sechs Monate des freiwilligen Wehrdienstes infolge des ausbildenden Charakters in dieser Zeit im Rahmen des § 32 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (Kinder, Freibeträge für Kinder) berücksichtigt werden, und welche Elemente (Bar-/Sachlohn) werden nach den Änderungen durch das JStG 2013 nun für die freiwilligen Dienste steuerlich berücksichtigt (bitte mit Begründung)?