Einkommensgrenzen im Rahmen des Elterngelds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche weiteren Einkommensgrenzen wurden im Zuge der durch das Bundeskabinett auf den Weg gebrachten Reform des Elterngeldes, die eine Senkung der Einkommensgrenze für Paare von derzeit 500.000 Euro im Jahr auf 300.000 Euro im Jahr vorsieht, durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) berechnet, und welche Kostenersparnisse wären durch diese anderen Einkommensgrenzen beim Elterngeld jeweils möglich gewesen (www.bmfsfj.de/bmfsfj/mediathek/dr--franziska-giffey-stellt-verbesserungen-beim-elterngeld-vor/160584)?<br /> <br /> Wie viel Prozent der Elterngeldbezieherinnen und -bezieher wären jeweils durch die berechneten Einkommensgrenzen vom Bezug des Elterngeldes ausgeschlossen worden?