Einklang zwischen Nullrunde beim Bürgergeld und einem Verfassungsgerichtsurteil von 2019
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie plant die Bundesregierung, die erneute Nullrunde beim Bürgergeld und die anstehenden Reformen hin zu einer "Neuen Grundsicherung" in Einklang zu bringen mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2019, welches klargestellt hat, dass sich die Gewährleistung eines menschwürdigen Existenzminimums direkt aus dem Grundgesetz (Artikel 1 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 20 Absatz 1 des Grundgesetzes) ableitet und in der Menschenwürde selbst fußt, die Unterschreitung dieses Minimums also einen in Betracht zu ziehenden, schwerwiegenden Eingriff darstellt?