Einigung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf ein Mischmodell aus Bodenrichtwerten und einer Gebäudekomponente im Rahmen der Reform der Grundsteuer
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Inwieweit kann die Bundesregierung Meldungen verschiedener Medien (u. a. WirtschaftsWoche Nr. 39 vom 22. September 2014, S. 112 oder NRW-Mitteilung 552/2014 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen vom 27. August 2014) bestätigen, wonach sich die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Reform der Grundsteuer auf ein Mischmodell aus Bodenrichtwerten und einer Gebäudekomponente geeinigt habe, und wann ist mit einem konkreten zeitlichen Ablaufplan zur Reform der Grundsteuer zu rechnen, nachdem im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD die Reform "zeitnah" geregelt werden sollte und nach Aussage des Bundesministeriums der Finanzen sich die Finanzministerkonferenz "zu gegebener Zeit" mit der Frage beschäftigen werde, obwohl bereits im März 2014 die Finanzminister der Länder ein Eckpunktepapier für das weitere Vorgehen zur Reform der Grundsteuer veröffentlicht hatten (vgl. NRW-Mitteilung 552/2014 des Städte- und Gemeindebundes Nordrhein-Westfalen)?</p>