Einholung von Stellungnahmen von Verbänden und Ländern zu Rechtsetzungsverfahren durch das BMU
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Nach welchen Kriterien richtet sich das Ermessen des BMU für die Einholung und den Umgang mit Stellungnahmen von Verbänden und Ländern gemäß § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) zu Gesetzentwürfen, und welche angemessenen Mindestfristen (in Werktagen) für das Erarbeiten von Stellungnahmen zu Gesetzentwürfen durch Verbände und Länder unterstellt das BMU hierbei?