Einheitliche Vorgaben für die statistische Erfassung der Zahlen zum Bildungs- und Teilhabepaket
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden die Zahlen zur Inanspruchnahme des Bildungs- und Teilhabepakets genau statistisch erhoben, gibt es dafür bundesweit einheitliche Vorgaben, oder kann es bei der Erfassung regional unterschiedliche statistische Grundlagen geben?