Einheitliche Regelungen bei Zwangsbehandlungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erachtet die Bundesregierung bundesweit einheitliche, mit den Organisationen und Verbänden der Betroffenen erarbeitete Regelungen bei Zwangsbehandlungen als notwendig, um die unterschiedlichen Länderregelungen aufzuheben, und in welcher Weise wird die Bundesregierung in Zusammenarbeit mit den Ländern vor dem Hintergrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu Fixierungen in der Psychiatrie vom 24. Juli 2018 sowie des Urteils des BVerfG zur Zwangsbehandlung vom 19. Juli 2017 transparente, bundesweit einheitliche und mit den Betroffenenorganisationen/-verbänden Kriterien für Bedarfsmedikation und für Zwangsmedikation erarbeiten?