Einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR
Lücken bei der Überführung der Alterssicherung der DDR in bundesdeutsches Recht: Vorlage einer rechtlichen Regelung bis spätestens zum 30. Juni 2008 betr. Einbeziehung sämtlicher entgeltlich in einem zum Versorgungssystem der sog. technischen Intelligenz gehörenden Unternehmen beschäftigter Absolventen einer Hochschule oder Fachschule der DDR in die Rentenermittlung gem. AAÜG Anlage 1, Nr. 1, Wertung aller Arbeitseinkommen bis zum 30. Juni 1990 als rentenbegründend und versorgungsbegründend, Aufgabe bisheriger Stichtagsregelungen betr. Unternehmensumwandlungen