Einheitliche Regelung der Altersversorgung für Angehörige der technischen Intelligenz der DDR
Vorlage einer gesetzlichen Regelung zur rentenrechtlichen Anerkennung von in dem Zusatzversorgungssystem der Technischen Intelligenz zuzuordnenden Betrieben zurückgelegten Zeiten für Hochschul-, Fachhochschul- oder Universitätsabsolventen bei der Rentenberechnung nach dem Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) und dem Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG), Einbeziehung in das zu schaffende Versorgungssystems „sui generis“ zur Wahrung der zusätzlichen Versorgungsansprüche