Einheitliche gesetzliche Festlegung der Mindesttemperaturen in Mietwohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Beabsichtigt die Bundesregierung, die Mindesttemperaturen in Mietobjekten differenziert nach Außentemperatur und Uhrzeit einheitlich per Gesetz mit Blick auf die aktuelle Energiemangellage festzulegen, um Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter herzustellen, wenn ja, wie soll die gesetzliche Regelung ausgestaltet sein, wenn nein, warum sieht die Bundesregierung für eine gesetzliche Regelung keinen Bedarf, und welche Lösung einer eventuell erforderlichen Temperaturreduzierung bietet sich nach Ansicht der Bundesregierung für Mietverträge an, in denen eine höhere Raumtemperatur als die Mindesttemperatur vertraglich festgelegt wurde?