Einheitliche Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in den unterschiedlichen Bundesländern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Maßnahmen unternimmt die Bundesregierung als Unterzeichnerin der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen und als gegenüber dem Europarat zuständige Berichterstatterin, um eine einheitliche Förderung der Regional- und Minderheitensprachen in den unterschiedlichen Bundesländern zu gewährleisten und somit Diskriminierung zu verhindern vor dem Hintergrund, dass der Beratende Ausschuss des Europarates in seiner fünften Stellungnahme zur Umsetzung des Rahmenübereinkommens zum Schutz nationaler Minderheiten in Deutschland kritisiert, dass das Schutzniveau für Angehörige nationaler Minderheiten in den 16 Bundesländern zu unterschiedlich sei (https://rm.coe.int/5th-op-germany-de-summary/1680a6e009)?