Einhaltung von Verfahrensgarantien bei "Abschiebeflügen"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung bei der Durchführung von Abschiebeflügen sichergestellt, dass während des Vollzugs die Verfahrensgarantien des deutschen und internationalen Rechts eingehalten werden, insbesondere bei der Übergabe durch die deutschen Behörden an die Behörden der Zielländer, und gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung Fälle, in denen eine Übergabe durch die Behörden der Zielländer bereits an einem deutschen Flughafen stattfand (mit der Bitte um Auflistung der bekannten Fälle unter Nennung des Ziellandes)?