Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltsstandards durch deutsche Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der vom Sozialausschuss der Vereinten Nationen geäußerten Kritik, dass es nicht ausreicht, dass, wie im Nationalen Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) vorgesehen, nur 50 Prozent der deutschen Unternehmen mit über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern menschenrechtliche Sorgfaltsstandards einhalten (vgl. Concluding observations on the sixth periodic report of Germany* E/C 12/DEU/CO/6), und inwiefern sind nach Kenntnis der Bundesregierung verbindliche Regelungen Teil des EU-Non-Paper on developments in Business and Human Rights?