Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durch Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was sind die Ergebnisse des Krisentreffens des Interministeriellen Ausschusses (IMA), der laut Medienberichten (z. B. Frankfurter Rundschau, „Nur keine gesetzliche Verpflichtung“ vom 3. April 2019) am Mittwoch, den 3. April 2019 getagt hat, um den Streit um die Versuche des Bundeskanzleramtes und Bundeswirtschaftsministeriums beizulegen, die Ergebnisse des im Rahmen des NAP-Prozesses (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) dahingehend zu verändern, dass möglichst wenige Unternehmen im laufenden Monitoring-Prozess zur Einhaltung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten durchfallen?