Einhaltung des Zeitplans für die Beschaffung von bewaffneten Drohnen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Details kann die Bundesregierung zur Einhaltung des Zeitplans für die Beschaffung von Kampfdrohnen mitteilen, der nach gegenwärtigem Stand eine Bewertung der Zulassungsfähigkeit und Waffenintegration für die als "Überbrückungslösung" geltende Auswahlentscheidung "Heron TP" bis zum zweiten Quartal 2016 vorsieht (Newsletter Verteidigung, Ausgabe 21/2016), woraufhin der Abschluss von Vertragsverhandlungen zur Ausgestaltung des Leasings mehrerer "Heron TP" erfolgen soll (bundeswehr.de vom 13. Januar 2016), um anschließend ein Vergabeverfahren zur Bewaffnung mit "Wirkmitteln" zu eröffnen, jedoch ab dem Jahr 2025 auf die bis dahin zu entwickelnde "europäische Lösung" für bewaffnungsfähige Drohnen umgestiegen werden soll, wozu die Bundesregierung eine zweijährige Definitionsstudie für eine solche europäische Drohne der MALE-Klasse (MALE: Medium Altitude Long Endurance) beginnen will, und was ist für die "Herstellung der Voraussetzungen" erforderlich, damit die Bundesregierung mit "Systemherstellern von Effektoren" erstmals Kontakt zur Bewaffnung der Drohnen aufnimmt (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. auf Bundestagsdrucksache 18/7725)?