Einhaltung des Verbots zum Kupieren von Schwänzen bei Schweinen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Plant die Bundesregierung, um ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland abzuwenden und in Konsequenz auf Ausschussdrucksache 21(10)35 vom 18. November 2025 (Ausschuss für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat des Deutschen Bundestages) – wonach der überwiegende Anteil der in Deutschland gehaltenen Schweine kupiert werde und der Aktionsplan Kupierverzicht alleine nicht geeignet sei, das Kupieren vollständig verzichtbar zu machen – die in dem Gesetzentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 24. Mai 2024 vorgesehenen Änderungen zum Schwänzekupieren bei Schweinen umzusetzen, und wenn nicht, warum nicht, und welche konkreten Maßnahmen werden stattdessen ergriffen?