Einhaltung des Verbots der Verwendung von Nanoclay und Nanosilber in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung die Einhaltung des nach der Bedarfsgegenständeverordnung seit dem 1. Januar 2010 geltenden Verbots der Verwendung von Nanoclay und Nanosilber in Lebensmittelbedarfsgegenständen aus Kunststoff sicher, das heißt, wie wird die Einhaltung überwacht, und welche Verstöße sind der Bundesregierung bekannt?