Einhaltung des UNO-Rüstungsembargos gegenüber Südafrika (G-SIG: 11002513)
Einfügung von §§ 5c und 45b sowie Änderung des § 40 der Außenwirtschaftsverordnung: generelles Verbot von Rüstungslieferungen an die Republik Südafrika
Einfügung von §§ 5c und 45b sowie Änderung des § 40 der Außenwirtschaftsverordnung: generelles Verbot von Rüstungslieferungen an die Republik Südafrika