Einhaltung des Subsidiaritätsprinzips bei der EU-Richtlinie über angemessene Mindestlöhne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie steht die Bundesregierung zu dem Vorschlag für eine Richtlinie über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (Ratsdok. 12477/20) hinsichtlich der Erfüllung des Subsidiaritätsprinzips, welches konkret gerade die Sozialpolitik explizit den Einzelstaaten der EU zuweist?