Einhaltung des Mindestabstandes für Autofahrer beim Passieren von Radfahrern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie sollen Autofahrer nach Auffassung der Bundesregierung den seit dem 28. April 2020 innerorts gültigen Mindestabstand von 1,50 Meter beim Passieren von Radfahrern einhalten, wenn Radfahrer eine freigegebene Einbahnstraße entgegen der Fahrtrichtung für Autos benutzen und die Straßenbreite eine Einhaltung des Mindestabstandes für Autofahrer unmöglich macht?