Einhaltung des Mieterschutzes von Mietern der ehemaligen Eisenbahnwohnungsgesellschaft
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie wird die Einhaltung der im Privatisierungsvertrag sowie der Konzernvereinbarung der Deutschen Bahn AG (DB AG) vereinbarten Schutzrechte der Mieterinnen und Mieter der ehemaligen Eisenbahn-Wohnungsgesellschaften EWG, deren privatisierte Wohnungen als betriebliche Sozialeinrichtungen des Bundeseisenbahnvermögens wie in Artikel 1 § 15 Absatz 4 des Eisenbahnneuordnungsgesetzes (ENeuOG) weiterzuführen sind, kontrolliert, und wie viele Verstöße gegen die vereinbarten Schutzbestimmungen wurden bei diesen Kontrollen in den letzten zehn Jahren festgestellt?