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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-296151

Einhaltung des Gebots der Staatsferne durch den journalistischen Informationsdienst "Libra - das Rechtsbriefing"

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den "schweren Auffälligkeiten" (FAZ, 11. Januar 2023, S. 13, "Immer wieder Buschmann!") bei dem journalistischen Informationsdienst "Libra &ndash; das Rechtsbriefing" der mehrheitlich im Eigentum des Bundes stehenden juris GmbH, insbesondere in Hinblick auf das aus Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes folgende Gebot der Staatsferne der Presse und im Hinblick auf die Ausübung des beherrschenden Einflusses des Bundes auf die juris GmbH, und hält die Bundesregierung auch weiterhin einen bloßen "Austausch" mit der juris GmbH "zu der Frage, ob das von der juris GmbH entwickelte Angebot des "Libra Rechtsbriefings" dem von der Rechtsprechung entwickelten Gebot der Staatsferne genügt (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 45 auf Bundestagsdrucksache 20/5129), für ausreichend oder beabsichtigt sie nunmehr, diese Frage selbst rechtlich zu prüfen?