Einhaltung des EuGH-Urteils C-311/18 in Bezug auf die Datenübermittlung in die USA
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bei wie vielen bundeseigenen Behörden und Unternehmen hat die Bundesregierung die Einhaltung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) C-311/18 in Bezug auf die Datenübermittlung in die USA überprüft, und bei welchen Behörden oder Firmen hat es daraufhin Veränderungen bei der Nutzung von Software oder anderen IT-Anwendungen gegeben?