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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-287942

Einhaltung des Diskriminierungsverbots im Rahmen von verdachtsunabhängigen Personenkontrollen durch die Bundespolizei

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen gesetzlichen oder sonstigen Reformbedarf sieht die Bundesregierung vor dem Hintergrund des Urteils des Verwaltungsgerichts Dresden vom 18. Januar 2022 (Az. 6 K 438/19) hinsichtlich der Befugnisse der Bundespolizei zu verdachtsunabhängigen Personenkontrollen &ndash; etwa die Einführung eines nachvollziehbaren und den rechtlichen Anforderungen aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) genügenden Kontrollschemas (vgl. Verwaltungsgericht Dresden, wie zuvor, Rn. 54, juris) &ndash;, um zu verhindern, dass Personenkontrollen aufgrund einer Anknüpfung an äußere körperliche Merkmale und somit unter Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot aus Artikel 3 Absatz 3 Satz 1 GG erfolgen, und wie viele der Personenkontrollen, die die Bundespolizei seit Anfang 2021 bis zum letzten erhebungsfähigen Stichtag auf Grundlage von § 22 Absatz 1a oder § 23 Absatz 1 Nummer 3 des Bundespolizeigesetzes (BPolG) zum Zweck der Migrationskontrolle durchgeführt hat (bitte nach Monaten und durchführende Bundespolizeidirektionen aufschlüsseln und dabei angeben, ob Maßnahmen nach § 22 Absatz 1a oder § 23 Absatz 1 Nummer 3 BPolG einschlägig sind), waren oder sind nach Kenntnis der Bundesregierung Gegenstand von Beschwerden bzw. anhängigen oder abgeschlossenen Gerichtsverfahren wegen Verstoßes gegen das Diskriminierungsverbot?