Einhaltung des Datenschutzrechts bei der Entwicklung des "Digitalen Grünen Zertifikats"
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie konkret plant die Bundesregierung bei der Entwicklung des "Digitalen Grünen Zertifikats" (vgl. www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20210323IPR00654/digitales-grunes-zertifikatbis-juni-parlament-beschleunigt-verfahren) darauf hinzuwirken, dass die Vorgaben des europäischen Datenschutzrechts und die Grundsätze der Wirksamkeit, Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit sowie Nicht-Diskriminierung eingehalten werden, wie dies der Europäische Datenschutzausschuss und der Europäische Datenschutzbeauftragte jüngst in einer gemeinsamen Mitteilung forderten, und welche Vorteile beabsichtigt die Bundesregierung den Inhabern des Zertifikats abhängig von den dort vermerkten Informationen beispielsweise über Impfstatus, Testergebnisse und bereits überstandene Infektionen nach heutigem Stand zu gewähren (vgl. www.tagesschau.de/inland/lambrecht-geimpfte-103.html)?