Einhaltung des Atomkonsens durch die vier großen Energiekonzerne
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bestätigt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Konzerne E.ON, RWE, EnBW und Vattenfall Europe im Fall der Atomkonsensvereinbarung durch entsprechende Willensbekundungen leitender Unternehmensvertreter seit dem Jahr 2000 vertragsbrüchig geworden sind, und wenn nein, warum nicht?<br /> <br /> Inwieweit hat die Bundesregierung die rechtliche Möglichkeit, Vereinbarungen zu treffen mit Akteuren, von denen ihr bekannt ist, dass sie durch öffentliche Willensbekundungen gegenüber der Bundesregierung vertragsbrüchig geworden sind, während die Bundesregierung zum gleichen Zeitpunkt den Vertrag eingehalten hat?