Einhaltung der vorgeschriebenen Nachtflugregelungen an Flughäfen in Deutschland
Verkehrsflughäfen mit Nachtflugverbot: Zeitspannen, Jahr des In-Kraft-Tretens, rechtliche Regelung, Überwachung der Einhaltung; regelmäßige Ausnahmen bzw. andere Ausnahmegenehmigungen für Starts und Landungen, Betriebs- oder Kapazitätsbeschränkungen anderer Art oder Änderungen im Flugbetrieb betr. Lärmschutz, Starts und Landungen der letzten 10 Jahre zw. 22 und 6 Uhr, Beschwerden wegen Lärmbelästigung, Sanktionen im Falle eines Verstoßes gegen Nachtflugverbot bzw. andere Betriebsbeschränkungen, notwendige Lenkungswirkung<br /> (insgesamt 10 Einzelfragen mit zahlreichen Unterfragen)