Einhaltung der vorgeschriebenen Mindestkapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromhandel
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält die Bundesrepublik Deutschland nach Kenntnisstand der Bundesregierung aktuell (Stand: Juni 2025) die gemäß Verordnung (EU) 2019/943 ab dem 31. Dezember 2025 vorgeschriebenen Mindestkapazitäten für den grenzüberschreitenden Stromhandel im Übertragungsnetz an den sogenannten Interkonnektoren zu unseren Nachbarländern zur Durchleitung an allen Übertragungspunkten bereits ein, und falls nicht, welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um die Mindestkapazitäten bis zum Stichtag am 31. Dezember 2025 zu erreichen?