Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt zum Studienplatzausbau durch Nordrhein-Westfalen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wird Nordrhein-Westfalen aus Sicht der Bundesregierung seinen Verpflichtungen aus dem Hochschulpakt nach einer etwaigen Bestätigung der einstweiligen Anordnung durch den Verfassungsgerichtshof hinsichtlich des Studienplätzeausbaus zukünftig nachkommen können?