Einhaltung der Schuldenbremse
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hält der Chef des Bundeskanzleramts Dr. Helge Braun an seiner Aussage aus dem Januar dieses Jahres fest, dass die Schuldenbremse auch bei „strenger Ausgabendisziplin“ nicht einzuhalten sei und dass das Grundgesetz geändert werden sollte, um höhere Ausgaben zu ermöglichen, als die Schuldenbremse zulässt, und welche Konsequenzen für die Haushaltsplanung sieht die Bundesregierung, wenn die Schuldenbremse wie im Grundgesetz vorgesehen wieder in Kraft tritt (vgl. www.sueddeutsche.de/politik/schuldenbremse-helge-braun-coronavirus-1.5185960)?